Zinsen für Covid19-Kredite angepasst

Für ausstehende Covid19Kredite gelten seit 31. März 2023 höhere Zinssätze.

Die Covid19 Kredite waren von Anfang an als rückzahlbare Überbrückungshilfe gedacht. Der Zinssatz war bewusst moderat ausgelegt. Auf Ende März hat der Bundesrat diese Zinssätze nun erhöht.

Für Kredite bis 500 000 Franken sind neu 1,5 Prozent und für Kredite über 500 000 Franken 2 Prozent zu entrichten. Die Erhöhung trägt der allgemeinen Zinsentwicklung Rechnung. Sie erhöht für die betroffenen Unternehmen aber auch den Anreiz, die letztlich aus Steuergeldern finanzierten Covid19Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen.

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