Durch die COVID-19-Pandemie wurden ganz unerwartet Branchen mit Arbeit überhäuft, während andere ums Überleben kämpften. Dadurch wurden vermehrt Arbeitskräfte «ausgeliehen». Und schon steht die auf den ersten Blick harmlose Frage im Vordergrund: Wer ist mein Arbeitgeber? Dabei sind Vorschriften aus unterschiedlichen Bereichen mit teilweise weitreichenden Konsequenzen zu beachten. Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt drei Formen des Personalverleihs : die Temporärarbeit, die Leiharbeit das gelegentliche Überlassen von Arbeitskräften an Dritte. Hauptsächlich massgebend für die Beurteilung, dass ein Personalverleih vorliegt, ist das Überlassen des Weisungsrechts gegenüber dem Arbeitnehmer an den Entleiher (Einsatzbetrieb). Gewerbsmässig ist der Personalverleih dann, wenn der Personalverleiher regelmässig Mitarbeitende mit der [...]
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