Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
CH-4102 Binningen
ab 24.11.2025:
Hohenrainstrasse 10
CH-4133 Pratteln
MWST-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte MWST. Grundsätzlich werden MWST-Guthaben innert 60 Tagen ausbezahlt. Da im Geschäftsverkehr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, MWST-Guthaben neu innert 30 Tagen auszubezahlen. Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen.