Vorlagen zur Altersvorsorge abgelehnt

Die Schweizer Bürger waren sowohl mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie auch der Reform der Altersvorsorge 2020 nicht einverstanden. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass per neuem Kalenderjahr die MWST-Sätze reduziert werden.

Es gelten folgende MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018:

  • Normalsatz bisher 8% neu 7.7%
  • Sondersatz bisher 3.8% neu 3.7%
  • Reduzierter Satz bleibt bei 2.5%

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat auf ihrer Website die MWST-Info 19 «Steuersatzänderung per 1. Januar 2018» publiziert. Bitte beachten Sie, dass ab dem 4. Quartal 2017 und ab dem 2. Semester 2017 neue Abrechnungsformulare zur Anwendung gelangen. Diese Dokumente finden Sie im unter: Anpassung der MWST-Abrechnungsformulare.

Ab dem 1. Januar 2018 ist es obligatorisch die neuen MWST-Sätze auf den Rechnungen aufzuführen. Wenn diese nicht aufgeführt sind, werden automatisch die alten MWST-Sätze angewendet. Die neuen MWST-Sätze können nur für Leistungen ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden.

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