Der automatische Informationsaustausch kommt

Die Schweiz und alle wichtigen Finanzzentren führen den internationalen Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) ein. Ab 2017 werden Daten gesammelt und ab 2018 zum ersten Mal ausgetauscht.

Im Rahmen des AIA werden folgende Daten ausgetauscht:

  • Personalien von Steuerpflichtigen im Ausland mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat
  • Kontonummer und Steueridentifikationsnummer
  • alle Einkommensarten sowie der Saldo des Kontos

Daher sollten steuerpflichtige Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten im Ausland, noch im Jahr 2016 eine straflose Selbstanzeige machen, um ein strafloses Nachsteuerverfahren zu erwirken. 

Sind die Vermögenswerte den Steuerbehörden einmal bekannt, ist die Straflosigkeit der Selbstanzeige nicht mehr möglich. Als Konsequenz droht die Erhebung der Nachsteuer und Zinsen für die letzten zehn Jahre, ein Steuerstrafverfahren mit Busse wegen Steuerhinterziehung, sowie eine allfällige Bestrafung wegen Steuerbetrugs. 

Die Informationen über Schweizer Bankkonten von einer in der Schweiz wohnhaften Person werden auch weiterhin nicht automatisch den Schweizer Steuerbehörden überwiesen.

Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 2/16

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