MWST bei Dienstleistungen aus dem Ausland

Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, unterliegen der Bezugssteuer zum aktuellen MWSt-Satz von 8 Prozent. Diese wird fällig, sofern die Leistung dem Empfängerortprinzip unterliegt und sich der Ort der Leistung im Inland befindet. Dies können Beratungsdienstleistungen von Anwälten, Umsetzungen von Werbeaufträgen, administrative Leistungen, Personalverleih oder auch das Abtreten und Einräumen von immateriellen Rechten (Lizenzgebühren, Kauf von Patenten) sein.

Betroffen sind nicht nur mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaften, die grundsätzlich bezugssteuerpflichtig sind. Werden Dienstleistungen aus dem Ausland für mehr als CHF 10'000 bezogen, sind auch Privatpersonen oder nicht mehrwertsteuerpflichtige Organisationen bezugssteuerpflichtig.

Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/16

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