Erwachsenenschutzrecht wird praxistauglicher

Die Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht wird künftig für alle Beteiligten besser nachvollziehbar und einfacher zu handhaben.

Mit der Neuregelung werden beispielsweise die Zuständigkeiten der beteiligten Personen klarer festgelegt. Ebenso werden bisher unzureichend definierte Begriffe stärker konkretisiert und einzelne Bestimmungen detaillierter ausgeführt. 

Insbesondere hält die überarbeitete Regelung die Grundsätze der Vermögensanlage und der Aufbewahrung von Wertsachen und Bargeld präziser fest. 

Neu ist explizit auf die anfallenden Gebühren zu achten. Weiter werden die zulässigen Anlagemöglichkeiten entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen erweitert. 

Für die mit der Vermögensverwaltung beauftragten Personen und die Betroffenen selber werden die Regelungen besser nachvollziehbar und die Handhabung wird einfacher.

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