Kapitalisierungszinssatz: neue Berechnung

Bei der Bewertung von nicht kotierten Unternehmen für die Vermögenssteuer wird ab dem Kalenderjahr 2021 der Kapitalisierungszinssatz angepasst.

Ab dem Kalenderjahr 2021 gelten Änderungen für die Berechnung der Kapitalisierung.

Einerseits basiert der Kapitalisierungszinssatz auf dem risikolosen Zinssatz (neu Durchschnitt der Zinssätze für Anlagen und Kredite), welcher durch die Nationalbank erhoben und publiziert wird.

Und andererseits wird die Risikoprämie von kotierten Unternehmen unter Berücksichtigung des spezifischen Risikos von nicht kotierten Unternehmen sowie der Illiquidität wissenschaftlich abgeleitet.

Es gilt: je höher der Zinssatz, desto tiefer der Ertragswert.

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