Liquidationsgewinne

Der Bundesrat hebt das Dividendenverbot für Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen mit Covid-19-Härtefallhilfen auf.

Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen, die Covid-19-Härtefallhilfen erhalten haben, gelten nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses absolute Dividendenverbot im Fall der Liquidation von Einzelunternehmen, z. B. wegen Erreichen des Pensionsalters des Unternehmers oder der Unternehmerin, zu besonderer Betroffenheit führen kann. Die Änderung betrifft nur Einzelunternehmen und gilt seit dem 1. Mai; für Kapital- und Kollektivgesellschaften bleibt das Verbot bestehen. Die neue Regelung kann, sofern kantonal möglich, auch rückwirkend angewendet werden.

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