Rund 630 000 Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen. Fast 13 000 Einzelunternehmen oder Vereine fehlen aber, obwohl sie dazu verpflichtet wären – zu viele, findet die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Folgende Firmen müssen obligatorisch im Handelsregister eingetragen sein:
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- GmbHs, Genossenschaften
- Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
- Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen) sowie Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
- Selbständigerwerbende (Einzelunternehmungen), wenn der Jahresumsatz 100 000 Franken übersteigt und es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt
Mehr Informationen und Online- Eintragung ins Handelsregister: www.easygov.swiss
Quelle: Up/Date April 2019