Pflicht zum Handelsregistereintrag

Rund 630 000 Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen. Fast 13 000 Einzelunternehmen oder Vereine fehlen aber, obwohl sie dazu verpflichtet wären – zu viele, findet die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Folgende Firmen müssen obligatorisch im Handelsregister eingetragen sein:

  • Kollektivgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • GmbHs, Genossenschaften
  • Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
  • Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen) sowie Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
  • Selbständigerwerbende (Einzelunternehmungen), wenn der Jahresumsatz 100 000 Franken übersteigt und es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt

Mehr Informationen und Online- Eintragung ins Handelsregister: www.easygov.swiss

Quelle: Up/Date April 2019

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