Stellenmeldepflicht: Berufsarten 2020

Stellenmeldepflicht: Seit 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV melden.

Die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten gilt jeweils für ein Jahr.

Der bisher geltende Schwellenwert von 8 Prozent wurde per 2020 auf 5 Prozent abgesenkt. Sobald die Arbeitslosenquote in einer Berufsart diesen Wert erreicht, ist sie der Stellenmeldepflicht unterstellt.

Die Quoten werden anhand der Schweizer Berufsnomenklatur des Bundesamts für Statistik (BFS) jedes Jahr aktuell berechnet.

Stellenmeldepflicht: Meldepflichtige und nicht meldepflichtige Berufe

Neu werden im Jahr 2020 meldepflichtige und nicht meldepflichtige Berufe besser als bisher nach Qualifikationsniveaus unterschieden. Dadurch fallen u. a. Fachkräfte in der Küche, Servicefachkräfte in der Gastronomie, Marketingfachkräfte und spezialisierte Uhrenarbeiter per 2020 nicht mehr unter die Meldepflicht.

Neu sind dafür offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte - mit Ausnahme von Reinigungskräften - meldepflichtig.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2020.

Zu den meldepflichtigen Berufsarten gehören neu alle Tätigkeiten für Hilfsarbeitskräfte, mit Ausnahme von Reinigungspersonal.

Hier finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, die auf den 1. Juli 2018 eingeführt wurde.

Achtung:

Wegen des Coronavirus und seiner Folgen hat der Bundesrat mit der «COVID-19-Verordnung Stellenmeldepflicht» die Stellenmeldepflicht ab dem 26. März 2020 für sechs Monate aufgehoben. 

Quelle: Up/Date April 2020


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