Verrechnungssteuer: Änderungen Meldeverfahren

Ab 1. Januar 2023 wird die Anwendbarkeit des Meldeverfahrens im Konzern ausgedehnt. Das reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerbehörden.

Das Meldeverfahren im Konzern ersetzt das umständlichere Vorgehen mit Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Neu ist es bereits ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent (bisher 20 Prozent) anwendbar. Zudem wird es auf alle juristischen Personen erweitert, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Und schliesslich ist die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung neu fünf statt drei Jahre lang gültig.

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