EasyGov –- so heisst der Online-Schalter für Unternehmen in der Schweiz –- optimiert administrative Verfahren: Für Jungfirmen wird es einfacher die obligatorischen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen, beim Handelsregister und bei der Mwst. vorzunehmen. Bestehende Unternehmen können über EasyGov Behördengänge, wie z.B. Mutationen im Handelsregister, erledigen. In den kommenden Jahren werden weitere elektronische Leistungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden in das Portal integriert. Die am meisten nachgefragten Abläufe sollen bis Ende 2019 verfügbar sein. EasyGov. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe April 2018
Ein Verwaltungsrat (VR) hat Rechte aber auch Pflichten. Daraus ergeben sich auch Risiken. Der VR trägt die Hauptverantwortung für ein Unternehmen und ist das oberste Aufsichts- und Gestaltungsorgan einer AG . VRs werden durch die Generalversammlung gewählt. Der VR … : ist Aufsichts- und Strategieorgan. übt die operative Geschäftsleitung aus. Üblicherweise beauftragt er damit aber einen Dritten. 7 unentziehbare und unübertragbare Aufgaben von Verwaltungsräten Oberleitung der Gesellschaft: Der VR legt die strategischen Ziele fest und formuliert hierzu Leitlinien in Form von Weisungen (konkrete Handlungsanweisungen werden auf Geschäftsleitungsebene ausgearbeitet). Mit Kontrollmechanismen (Kennzahlen, Zielvorgaben, Meilensteine etc.) überprüft er die Ziele. Festlegen [...]
Was tun, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird? Handwerker können sich mit dem Bauhandwerkerpfandrecht schützen. Erhalten Sie als Handwerker den Auftrag vom Architekten und der Hauseigentümer begleicht die Rechnung nicht, können Sie zur Sicherung ihrer Forderung die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes verlangen. Das gilt auch, wenn der Hauseigentümer den vollen Rechnungsbetrag bereits dem Architekten überwiesen hat. Diese Möglichkeiten hat der Handwerker Das Gesuch müssen Sie beim Bezirksgericht innert vier Monaten nach Abschluss der Arbeiten einreichen. In den Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich ist ab einem Streitwert von 30'000 Franken das Handelsgericht zuständig, sofern beide Parteien im Handelsregister eingetragen sind. [...]
Auch KMU in der Schweiz sind von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU betroffen. Ob ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, hängt davon ab, ob sich die natürlichen Personen, deren Daten Sie verarbeiten, in der EU befinden oder ob Sie beabsichtigen Personen im EU-Raum anzusprechen. Ist dies der Fall, müssen Sie ab dem 25. Mai 2018 diese 7 gesetzlichen Vorgaben einhalten, ansonsten drohen Geldbussen: Personen deren Daten verarbeitet werden, müssen informiert und deren Einwilligung eingeholt werden. „Privacy by Design“* und „Privacy by Default“** müssen garantiert sein. Es muss ein Vertreter in der EU benannt werden. Ein Verzeichnis [...]
Bis 12‘000 Franken können Sie pro Jahr steuerlich abziehen. Aber Achtung, das gilt nicht für alle Weiterbildungen. Seit 2016 werden Weiterbildungen, die steuerlich abgezogen werden können , etwas weiter gefasst. Mussten sie früher einen direkten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit haben, sind heue alle Arten von berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten abzugsfähig. Das gilt auch für die Kosten für Umschulungen oder Aufwendungen für den Wiedereinstieg. Die Obergrenze liegt bei der direkten Bundessteuer bei 12‘000 Franken . In den meisten Kantonen gilt diese Obergrenze auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Abzüge erst ab Tertiärstufe möglich Diese neue Regelung gilt aber nur für die [...]
Das neue Jahr bringt verschiedene Änderungen bei der Mehrwertsteuer. Weil gleichzeitig auch die Steuersätze sinken, sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen betroffen. Saldo- und Pauschalsteuersätze sind beliebt, weil sie die Abrechnung vereinfachen. Per 1. Januar 2018 werden auch acht der zehn Saldosteuersätze reduziert. Die neuen Saldosteuersätze finden sich unter estv.admin.ch, Rubrik Mehrwertsteuer. Ein allfälliger Wechsel vom Saldosteuersatz zur effektiven Variante ist bis Ende Februar 2018 möglich. Ab 1. Januar 2018 ist es obligatorisch, die neuen Mehrwertsteuersätze auf den Rechnungen aufzuführen. Unternehmen kommen nicht darum herum, auf eine saubere Abgrenzung zu achten und die neuen Sätze nur für Leistungen ab dem 1. Januar [...]
Auch in Zukunft sollen die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person in der Erwerbsarbeit und in der Haus und Familienarbeit separat erfasst werden. Neu sollen für die Festlegung des Invaliditätsgrads von Teilerwerbstätigen die gesundheitlichen Einschränkungen in den beiden Aufgabenbereichen aber gleich stark gewichtet werden. Die neue Berechnungsart trägt so zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Zudem erfüllt sie die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Berechnung zur Invaliditätsbemessung nicht diskriminierend ausgestaltet sein darf. Die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten, damit eine rasche Klärung der Rechtslage sowie eine [...]
Das vereinfachte Verfahren zur Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern steht den Arbeitgebern zur Verfügung, um geringe Lohnsummen abzurechnen. Die Praxis hat aufgezeigt, dass die Anwendung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens teilweise zweckfremd angewendet wurde. Um dem ursprünglichen Gedanken des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gerecht zu werden, werden nun gewisse Anwender von diesem Verfahren ausgeschlossen und müssen künftig den AVH-Ausgleichskassen gegenüber ordentlich abrechnen. Es sind dies namentlich Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Ehegatten und Kinder, die im eigenen Betrieb mitarbeiten. Ab 1.1.18 werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren verschärft. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe Dezember 2017
Ab 1.1.2018 gelten folgende Beiträge und Leistungen: 1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. 1. Säule, AHV/IV/EO-Beiträge Unselbständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. CHF AHV 8,40 % IV 1,40 % EO 0,45 % Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) Je ½ der Prämien zulasten Arbeitgeber /Arbeitnehmer. 10,25 % 1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende Maximalsatz 9,65 % Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von (pro Jahr) 56 400 Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) 9 400 Für Einkommen zwischen 56 400 CHF und 9400 CHF kommt [...]
Reichen die eigenen Mittel für die Kosten von Langzeitpflege nicht aus, werden unter Umständen die Nachkommen unterstützungspflichtig . Altersheimkosten werden zunächst aus der AHV-, IV- und BVG-Rente bezahlt. Die Kosten für die Pflege werden auf die Krankenversicherung, Kanton oder Gemeinde und die betroffene Person aufgeteilt. Jedoch muss ein Grundbetrag für den Pensionär frei verfügbar bleiben. Fallweise kann für Pflege und Betreuungskosten auch Hilflosenentschädigung der AHV/IV herangezogen werden. Die Höhe der monatlichen Entschädigung liegt zwischen 235 und 940 Franken. Wo das anrechenbare Einkommen aus Renten und sonstigen Quellen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, werden Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Anspruch darauf hat, wer eine [...]
Welche Massnahmen müssen Sie hinsichtlich der Mehrwertsteuersatz-Änderungen ergreifen? Rechnungsstellung : Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung und nicht etwa das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlung. Leistungen, die zu den alten Sätzen steuerbar sind, und Leistungen, die zu den neuen Sätzen steuerbar sind, dürfen in der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum oder der Zeitraum der Leistungen müssen jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich sein. Werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre nicht klar abgegrenzt, ist die Gesamtleistung zum alten Satz steuerbar. Periodische Leistungen (zum Beispiel ein Zeitungsabonnement) die über den Zeitpunkt der [...]
Bisherige Sätze Sätze ab 1.1.2018 Veränderung Bisherige Sätze Sätze ab 1.1.2018 Veränderung 0,1% 0,1% 0.0% 0,6% 0,6% 0.0% 1,3% 1,2% -0.1% 2,1% 2,0% -0.1% 2,9% 2,8% -0.1% 3,7% 3,5% -0.2% 4,4% 4,3% -0.1% 5,2% 5,1% -0.1% 6,1% 5,9% -0.2% 6,7% 6,5% -0.2% Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der bevorstehenden Änderung auseinanderzusetzen und die nötigen Schritte entsprechend einzuleiten. Bitte zögern Sie nicht uns bei allfälligen Fragen zu kontaktieren.
Ist Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung jedes Mal eine lästige Übung, dann überlassen Sie dies einem Steuerberater. Wichtig ist, sich vor der Auswahl genau zu informieren. Wenn Sie einfach das günstigste Angebot wählen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Dies zeigt ein Test der Sendung „Kassensturz“. Dieser untersuchte die Qualität von Steuerberatern, die im Internet mit besonders günstigen Angeboten warben. Nur einziger bestand den Test, es war ein Mitglied des Verbandes Treuhand Suisse. Die meisten getesteten Berater erkannten die in der Steuererklärung eingebauten Fehler nicht. Wären diese fiktiven Steuererklärungen so eingereicht worden, hätte das für den Steuerpflichtigen schwerwiegende finanzielle [...]
Bei der direkten Bundessteuer wurde per 1.1.16 eine Begrenzung des Fahrtkostenabzugs (auch Pendlerabzug genannt) auf CHF 3'000 pro Jahr bei Unselbständigen eingeführt. In einigen Kantonen wurde oder werden die Fahrkosten ebenfalls begrenzt. Dies wird in der Steuererklärung für das Jahr 2016 erstmals wirksam. Übersteigen die Kosten für den Arbeitsweg den Maximalabzug von CHF 3’000 (bei der direkten Bundessteuer), wird verlangt, dies auf das steuerbare Einkommen aufzuschlagen. Dies ergibt rechnerisch eine Erhöhung des Einkommens. Beispiel: 20 km x 2 Fahrten x 220 Arbeitstage x CHF 70 = CHF 6'160 minus Maximalabzug CHF 3'000 = CHF 3'160. (Je nach Kanton wird [...]
Die Schweizer Bürger waren sowohl mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie auch der Reform der Altersvorsorge 2020 nicht einverstanden. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass per neuem Kalenderjahr die MWST-Sätze reduziert werden. Es gelten folgende MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018 : Normalsatz bisher 8% neu 7.7% Sondersatz bisher 3.8% neu 3.7% Reduzierter Satz bleibt bei 2.5% Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat auf ihrer Website die MWST-Info 19 «Steuersatzänderung per 1. Januar 2018» publiziert. Bitte beachten Sie, dass ab dem 4. Quartal 2017 und ab dem 2. Semester 2017 neue Abrechnungsformulare zur Anwendung gelangen. [...]
Seit dem 1. Juni 2016 müssen Arbeitgeber den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt melden . Die Anmeldung hat spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres zu erfolgen. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 2/16
Ab 1.1.17 werden die Guthaben aus der beruflichen Vorsorge bei einer Scheidung oder bei einer Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gerechter aufgeteilt. Wie bisher gilt im Scheidungsfall der Grundsatz der hälftigen Teilung der in den Pensionskassen angesparten Altersguthaben. Neu gilt aber: Massgebender Zeitpunkt ist die Einleitung der Scheidung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Wer selber keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist , hat die Option, das Austrittsguthaben an die Auffangeinrichtung BVG zu überweisen und die bei der Scheidung erhaltene Austrittsleistung in eine Rente umzuwandeln (Berechnung des Ausgleichsguthabens auf hypothetischer Austrittsleistung oder Teilung der vorhandenen Rente des einen Ehegatten und Umrechnung in [...]
Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, unterliegen der Bezugssteuer zum aktuellen MWSt-Satz von 8 Prozent. Diese wird fällig, sofern die Leistung dem Empfängerortprinzip unterliegt und sich der Ort der Leistung im Inland befindet. Dies können Beratungsdienstleistungen von Anwälten, Umsetzungen von Werbeaufträgen, administrative Leistungen, Personalverleih oder auch das Abtreten und Einräumen von immateriellen Rechten (Lizenzgebühren, Kauf von Patenten) sein. Betroffen sind nicht nur mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaften, die grundsätzlich bezugssteuerpflichtig sind. Werden Dienstleistungen aus dem Ausland für mehr als CHF 10'000 bezogen, sind auch Privatpersonen oder nicht mehrwertsteuerpflichtige Organisationen bezugssteuerpflichtig. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/16
Bei der Firmenbildung gelten seit 1.7.16 für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmenname aus einem frei zu bildenden Kern, mit der Ergänzung der entsprechenden Rechtsformangabe (ausgeschrieben oder gemäss der ergänzten Handelsregisterverordnung abgekürzt). Neu wird die Ausschliesslichkeit des Firmennamens für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Wird die Gesellschaft in eine andere Rechtsform umgewandelt, muss nur der Rechtsformzusatz geändert werden. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/16
Folgende steuerpolitische Massnahmen sollen auf Bundes- und Kantonsebene ab dem 1. Januar 2019 umgesetzt werden: Kapitalgesellschaften können einen kalkulatorischen Zins auf dem Sicherheitseigenkapital als geschäftsmässig begründeten Aufwand abziehen. Die Kantone sind frei, diesen Abzug freiwillig einzuführen. Führen sie ihn ein, müssen sie die Dividendenbesteuerung auf mindestens 60% festsetzen (zinsbereinigte Gewinnsteuer). Es werden einheitliche Regelungen für die Aufdeckung stiller Reserven bei einem Statuswechsel sowie bei Beginn und Ende der Steuerpflicht in der Schweiz eingeführt (sogenannte Step-ups). Nur auf Stufe Kanton werden ab dem 1. Januar 2019 folgende Massnahmen umgesetzt: Die kantonalen Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften werden aufgehoben. Bei den kantonalen [...]
Bestimmen Sie mit dem Vorsorgeauftrag ihre Zukunft und die Ihres Unternehmens selber. Um das Selbstbestimmungsrecht jeder Person für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit zu stärken , sieht das Gesetz seit 2013 zwei neue Instrumente vor: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Ohne Vorsorgeauftrag , greift das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners. Dieses ist jedoch auf die Bestreitung des Lebensunterhalts und die ordentliche Einkommens- und Vermögensverwaltung beschränkt. Für Geschäfte der ausserordentlichen Vermögensverwaltung ist die Zustimmung der KESB erforderlich. Gegebenenfalls erfolgt die Anordnung einer Beistandschaft. Diese Massnahmen lassen sich mit der Errichtung eines Vorsorgeauftrages vermeiden. Der Vorsorgeauftrag kann die Personensorge [...]