Neues aus dem Treuhandbereich

Die Folgen der MWST-Info 08 „Privatanteile“

Hier erfahren Sie warum Anwendung der MWST-Info 08 „Privatanteile“ die Steuerbelastung erhöht. Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat am 31. Mai 2016 die neue MWST-Info 08 «Privatanteile» publiziert: Neu ist der Begriff «Nahe stehende Personen» umschrieben : Personen, welche aufgrund eines «speziellen Verhältnisses» zum Leistungserbringer von diesem Leistungen zu einem Vorzugspreis beziehen können. Entspricht die Ermässigung einem branchenüblichen Rabatt, wie er auch Dritten gewährt wird, interpretiert die ESTV den zu zahlenden Betrag nicht als Vorzugspreis. Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen: Neu können die durch die Mitarbeiter privat gefahrenen Kilometer mit dem pauschalen Ansatz von monatlich 0.8% des Kaufpreises exkl. MWST zum Normalsatz abgerechnet [...]

Der automatische Informationsaustausch kommt

Die Schweiz und alle wichtigen Finanzzentren führen den internationalen Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) ein. Ab 2017 werden Daten gesammelt und ab 2018 zum ersten Mal ausgetauscht. Im Rahmen des AIA werden folgende Daten ausgetauscht: Personalien von Steuerpflichtigen im Ausland mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat Kontonummer und Steueridentifikationsnummer alle Einkommensarten sowie der Saldo des Kontos Daher sollten steuerpflichtige Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten im Ausland, noch im Jahr 2016 eine straflose Selbstanzeige machen, um ein strafloses Nachsteuerverfahren zu erwirken. Sind die Vermögenswerte den Steuerbehörden einmal bekannt, ist die Straflosigkeit der Selbstanzeige nicht mehr [...]

Anhang im neuen Rechnungslegungsrecht

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Die Unternehmen müssen die neuen Bestimmungen ab dem Geschäftsjahr 2015 anwenden. Die Pflicht zur Erstellung des Anhangs besteht für alle juristischen Personen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind in der Regel von der Anhangspflicht befreit. Inhalt des Anhangs : Das Gesetz verlangt die Wiedergabe von Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze. Ebenfalls werden Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung verlangt. Ebenfalls denkbar sind Angaben zur angewendeten Bewertungsmethode der Vorräte oder zur gewählten Abschreibungsmethode beim Anlagevermögen. Daneben sind folgende Neuerungen und Pflichtangaben relevant: Mitarbeiterzahlen Details [...]

Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2016

Ab 1. Januar 2016 gelten die folgenden Beiträge und Leistungen: 1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs AHV 8,40 % IV 1,40 % EO 0,45 % Total des AHV-Bruttolohns (ohne Familienzulagen) 10,25 % Je ½ der Prämien zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer. 1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende Maximalsatz 9,65 % Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von (pro Jahr) CHF 56 400 Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) CHF 9 400 Für Einkommen zwischen 56 400 und 9400 CHF kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung. Nicht Erwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den [...]

FABI: Limitierter Fahrtkostenabzug hat Folgen

Im Bundesbeschluss vom 9. Februar 2014 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) war auch die Begrenzung der Fahrtkosten Unselbstständigerwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort enthalten. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Betrag bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3000 begrenzt. Steuerfolgen für Pendler : Ab dem 1. Januar 2016 können Pendler die Fahrtkosten bei einem Arbeitsweg von mehr als 10 km, der zweimal pro Tag mit dem Privatauto zurückgelegt wird, nicht mehr abziehen. Der Kanton BS wird die Begrenzung voraussichtlich übernehmen (Vorschlag Regierungsrat). Im Kanton BL ist die Obergrenze bisher kein Thema. Steuerfolgen für [...]

Firmenwagen: Privatfahrten im deutschen Grenzraum

Nutzen Mitarbeitende ein Firmenfahrzeug zu privaten Zwecken , gilt dies nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels. Diese Leistung muss seit dem 30. Juni 2013 am Ort des Empfängers versteuert werden. Nutzt ein deutscher Angestellter mit Wohnort in Deutschland das Firmenfahrzeug seines schweizerischen Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort oder für andere Privatfahrten, so muss sich das Schweizer Unternehmen in Deutschland registrieren und im Umfang der deutschen «1-Prozent-Regel» 19 Prozent USt entrichten. Ebenfalls zu beachten sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2014 verschärften Zollvorschriften . Das Fahrzeug darf nur noch für Fahrten [...]